Zukunft
Isengrundstrasse

Gesamterneuerung

Kontakt & Service

Die Wohnhäuser an der Isengrundstrasse 6, 8, 10 und 12 in Adliswil werden in den nächsten Jahren ersetzt. Sowohl die Wohnungen wie auch die Gebäudesubstanz der bald 70-jährigen Liegenschaften sind sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Mit Ersatzneubauten soll eine qualitätsvolle Gesamterneuerung des Areals erfolgen. Dazu zählen Energieeffizienz, ein zeitgemässes, generationenübergreifendes Wohnangebot und ein grosszügiger Aussenraum von hoher Aufenthaltsqualität.

Ersatzneubau

Warum Ersatzneubau?

Die Gebäude wurden 1952/53 errichtet und sind auf Grund der veralteten Bausubstanz stark sanierungsbedürftig. Der Energieverbrauch ist unverhältnismässig hoch, Haustechnik, sanitäre Anlagen und Wohnungsgrundrisse entsprechen nicht mehr den heutigen Standards und Bedürfnissen. Da keine Personenaufzüge und keine barrierefreien Zugänge vorhanden sind, kann kein altersgerechtes Wohnangebot bereitgestellt werden.

Die Eigentümerin Swiss Life hat verschiedene Varianten der Sanierung geprüft, auch jene im bewohnten Zustand. Da diese mit erheblichen Beeinträchtigungen der Bewohnerinnen und Bewohner verbunden wäre und die strukturellen Defizite der Liegenschaften nicht beheben würde, hat sich Swiss Life für Ersatzneubauten entschieden.

Swiss Life ist es ein Anliegen, die Bewohnerinnen und Bewohner über alle Planungsschritte zu informieren und bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Die Mieterinnen und Mieter, die wieder in den Neubau einziehen möchten, haben ein Vorrecht bei der Vermietung und sind herzlich willkommen.

Was ist geplant?

Die bestehenden vier Gebäude werden durch ein Punkthaus und ein langgestrecktes Haus von je fünf Geschossen sowie ein dreigeschossiges Reihenhaus ersetzt. Die Gebäude sind so angeordnet, dass sich das Areal organisch mit der Nachbarschaft vernetzt und ein grosszügiger Freiraum entsteht. Die Parkierung erfolgt unterirdisch, sodass der Aussenraum vollumfänglich der Begegnung und Erholung der Bewohnerinnen und Bewohner dient. Er wird mit einheimischen Stauden und zahlreichen Bäumen bepflanzt und mit Bänken und Spielmöglichkeiten für verschiedene Altersgruppen ausgestattet.

Es entstehen 72 variantenreiche Wohnungen und 5 Reiheneinfamilienhäuser. Das Wohnangebot zeichnet sich durch einen hohen Gebrauchswert aus und ist für alle Generationen und Lebensformen geeignet. Die Überbauung erfüllt den derzeit umfassendsten Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS Gold.

Der Gestaltungsplan sieht eine Überbauung vor, die sich gut in den örtlichen Kontext einfügt. Die im regionalen Richtplan vorgesehene bauliche Dichte wird nicht ausgeschöpft.

Um den Aussenraum möglichst grosszügig zu gestalten, sollen auf dem Gelände weniger Gebäude stehen, als bisher. Damit dennoch ein breites Angebot an Wohnungen bereitgestellt werden kann, ist für zwei der Neubauten ein zusätzliches Stockwerk geplant. Das ist ein Stockwerk mehr, als es die Bauzonenordnung für dieses Gebiet vorsieht. Deshalb hat Swiss Life einen Gestaltungsplan erarbeitet, dem der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat zustimmen mussten. Die mit dem Gestaltungsplan verbundene  Mehrwertabgabe wird für Infrastrukturprojekte der Gemeinde verwendet.

Prozess

Was passiert wann?

  • 2019 hat Swiss Life einen Studienauftrag mit vier Planungsteams durchgeführt. Das jurierte Siegerprojekt der Architektick AG und SIMA/BREER Landschaftsarchitekten AG wurde zu einem Richtprojekt überarbeitet, das als Grundlage für den privaten Gestaltungsplan dient.
  • Das Bauvorhaben stiess im Stadtrat von Adliswil und in der Vorprüfung durch die Baudirektion des Kantons Zürich auf Zustimmung.
  • Der Gestaltungsplan lag vom 25. Juni bis 24. August 2021 im Stadthaus Adliswil öffentlich auf. Da gegen die «Teilrevision Bau- und Zonenordnung; Einführung kommunaler Mehrwertausgleich» der Gemeinde Adliswil ein Referendum ergriffen wurde, hat sich das Gestaltungsplanverfahren verzögert.
  • Am 27. November 2022 hat die Adliswiler Bevölkerung der «Teilrevision Bau- und Zonenordnung; Einführung kommunaler Mehrwertausgleich» zugestimmt. Somit erhält der Gestaltungsplan Rechtskraft.
  • Am 1. Februar 2023 hat der Grosse Gemeinderat den Gestaltungsplan ohne Gegenstimmen genehmigt.
  • Im September 2023 wurde der Gestaltungsplan vom Kanton genehmigt und ist somit rechtsgültig.
  • Aufgrund diverser Projektüberarbeitungen kam es im Gesamtterminplan zu Verzögerungen, sodass sich der geplante Baustart verschiebt. Die Baueingabe erfolgt im Frühling 2024. Auf Wunsch können befristete Mietverhältnisse bis 31.03.2025 verlängert werden.

Meilensteine

  • öffentliche Auflage Gestaltungsplan
25. Juni bis 24. August 2021
  • Genehmigung Gestaltungsplan
1. Februar 2023
  • Baueingabe
Frühling 2023
  • Baubeginn
frühestens Frühling 2025
  • Bezug Neubau
frühestens Frühling 2027

Häufige Fragen

  • Wer hilft den Mieterinnen und Mietern bei der Wohnungssuche?

    Die Mieterinnen und Mieter mit unbefristeten Mietverträgen werden ab dem Zeitpunkt der Kündigung persönlich durch die Hausverwaltung Livit betreut. Sie werden bei der Wohnungssuche aktiv unterstützt und haben ein Vorrecht bei der Vermietung von freien Objekten. Für alle Mieterinnen und Mieter, welche die Betreuung von Livit in Anspruch nehmen, wird ein individuelles Suchprofil für eine Ersatzwohnung erstellt. Das Suchprofil wird laufend mit allen bei Livit eingehenden Wohnungskündigungen abgeglichen. Dieser Abgleich findet statt, bevor die Wohnungen öffentlich ausgeschrieben werden. Weiter können die Mieterinnen und Mieter ihre aktuelle Wohnung ab der Kündigung mit einer verkürzten Kündigungsfrist von einem Monat verlassen und sind dadurch sehr flexibel bei der Wohnungssuche. Zudem gibt Livit proaktiv Referenzauskünfte ab, sucht auch ausserhalb der eigenen Plattform auf externen Portalen nach passenden Wohnungen und unterstützt die Mieter bei der Bewerbung bei externen Objekten.

  • Wie lange können die Mieterinnen und Mieter noch in den Wohnungen bleiben?

    Die Mieterinnen und Mieter müssen frühestens im Frühling 2025 aus den Liegenschaften ausziehen. Der genaue Kündigungstermin ist noch nicht fixiert, die Kündigung wird aber mit einer Vorlaufzeit von 12 Monaten erfolgen.

  • Wann startet der Rückbau des Areals?

    Der Baubeginn erfolgt frühestens im Frühling 2025.

  • Was ist der aktuelle Stand des Projektes?

    Der ausführende Totalunternehmer wurde definiert und es wurde eine leichte Projektüberarbeitung vorgenommen. Diesen Frühling 2024 wird die Baueingabe eingereicht

  • Wann sind die Wohnungen bezugsbereit?

    Aktuell gehen wir davon aus, dass die Neubauten frühestens im Frühling 2027 bezugsbereit sind.

  • Wie sieht das neue Projekt aus?

    Das Projekt der Architektick AG und SIMA/BREER Landschaftsarchitekten AG ging als Sieger des Studienauftrags hervor. Es sieht 72 Wohnungen und 5 Reiheneinfamilienhäuser vor. Die 1.5 – 5.5-Zimmer-Wohnungen sind barrierefrei und für alle Generationen und Lebensformen geeignet. Sie haben grosszügige Bäder und Loggien. Geplant sind ein Punkthaus und ein langgestrecktes Haus von je fünf Geschossen sowie ein dreigeschossiges Reihenhaus. Durch die Tiefgarage wird das Grundstück autofrei, sodass der Aussenraum von den Bewohnern genutzt werden kann. Er wird intensiv begrünt und es gibt Begegnungsorte mit Sitzbänken und Spielangebote für verschiedene Altersgruppen. Die Überbauung erfüllt den derzeit höchsten Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS Gold. Zum effizienten Energiehaushalt trägt eine Photovoltaikanlage auf den Dächern bei.

  • Was werden die neuen Wohnungen kosten?

    Die neuen Mietzinse können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da die Planung für das Neubauprojekt noch nicht so weit fortgeschritten ist. Die Preise werden sich am lokalen Marktniveau orientieren.

  • Was ist der Grund für den Neubau?

    Die Liegenschaften an der Isengrundstrasse 6,8,10 &12 sind aufgrund ihrer veralteten Bausubstanz sanierungsbedürftig. Die Gebäude aus dem Jahr 1952/53 entsprechen in vielerlei Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen, beispielsweise was die Ökologie, Energieeffizienz oder altersgerechtes Wohnen angeht (z. B. fehlende Aufzüge). Die Schutzwürdigkeit wurde abgeklärt und 2015 in einem Gutachten (IBID, Zürich) negativ bewertet. Eine Sanierung wäre nicht nachhaltig, da sie die strukturellen Defizite der Siedlung – dazu gehören in die Jahre gekommene Bäder, Küchen, Leitungen und die gesamte Haustechnik – nicht vollständig beheben würde und auch mit merklichen Beeinträchtigungen für die Bewohnerschaft verbunden wäre. Daher hat sich die Eigentümerin Swiss Life für einen Rückbau und Ersatz durch Neubauten entschieden.

  • Müssen die Wohnungen beim Auszug renoviert werden?

    Ab der Kündigung muss die Wohnung nicht mehr gereinigt, sondern nur noch besenrein übergeben werden.

  • Wer ist Eigentümerin der Liegenschaften?

    Eigentümerin der Liegenschaften ist Swiss Life. Die Swiss Life-Gruppe ist ein führender Anbieter von Vorsorge- und Finanzlösungen. Seit mehr als 160 Jahren begleitet Swiss Life Privat- und Unternehmenskunden bei der Vorbereitung ihrer finanziellen Zukunft. Swiss Life investiert die Gelder ihrer Versicherten in Immobilien. Die Mieterträge leisten einen wesentlichen Beitrag, die Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten erfüllen zu können.

  • Werden die Arbeiten in Etappen unterteilt?

    Das Areal wird in einer Bauetappe bebaut. Darum ist es leider nicht möglich, dass die Bewohner während den Bauarbeiten innerhalb der Siedlung umziehen können.

  • Wie hoch wird gebaut?

    Die Anzahl der Geschosse wird von vier auf fünf erhöht. Dabei wird die in der Bauzonenordnung (BZO) festgelegte maximal zulässige Gebäudehöhe nicht überschritten.

  • Haben die heutigen Mieterinnen und Mieter ein Vormieterrecht für die neuen Wohnungen?

    Die Mieterinnen und Mieter, die wieder in den Neubau einziehen möchten, haben ein Vorrecht bei der Vermietung und sind herzlich willkommen.

Kontakt & Service

Haben Sie generelle Fragen oder Anregungen zum Projekt? Dann zögern Sie nicht, uns über dieses Formular zu kontaktieren. Mieterinnen und Mieter der Isengrundstrasse können sich mit ihren Anliegen zudem an das Betreuungsteam der Liegenschaftsverwaltung Livit wenden. Telefon-Nr.: +41 58 360 36 46

    *Pflichtfelder

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    Haben Sie generelle Fragen oder Anregungen zum Projekt? Dann zögern Sie nicht, uns über dieses Formular zu kontaktieren. Mieterinnen und Mieter der Isengrundstrasse können sich mit ihren Anliegen zudem an das Betreuungsteam der Liegenschaftsverwaltung Livit wenden. Telefon-Nr.: +41 58 360 36 46

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